Forschungsprojekt

IP 2030 – Nachhaltiger Obstbau durch Anpassung der Bundesrichtlinie für die Integrierte Obstproduktion

Die Bundesrichtlinie für die Integrierte Produktion von Obst wurde zuletzt 2006 überarbeitet. Das Alleinstellungsmerkmal der Richtlinie ist durch überschneidende institutionelle Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben. Ziel des Projektes ist eine Überarbeitung der IP-Richtlinie im Obstbau.

Eine umfangreiche Überarbeitung der Richtlinie erfolgt durch:

  • Einbezug von Themen in der Schnittmenge zwischen Erwerbsobstanbau und Gesellschaft (Third Mission), z.B. Klimaschutz, Biodiversität, Bodenschutz, CO2-Bilanz,
  • gezielte inhaltliche Ausrichtung auf die Zielgruppen Erzeuger und Öffentlichkeit
  • Implementierung eines Punktsystems zur Eigenkontrolle oder externen Betriebsprüfung durch ein Qualitätssicherungssystem

 

Zur Überarbeitung der Richtlinie werden

 (1) die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse im Obstbau durch Literaturrecherchen berücksichtigt,

 (2) praxisnahe Personen bzw. Stakeholder durch Projektvorstellungen eingebunden und

 (3) beratende Expertenrunden implementiert.

 

Eine Neuerung ist die Einführung von Maßnahmenkatalogen mit einer Einteilung in „präventive“ und „direkte“ Maßnahmen im Pflanzenschutzkapitel, die eine Abschätzung zu Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen enthalten und in einem Punktesystem münden. Eine Adaption des Punktesystems findet ebenfalls für Maßnahmen außerhalb des Pflanzenschutzes statt. Auf Basis der Freiwilligkeit kann eine betriebsspezifische Auswahl von Maßnahmen erfolgen und für Eigenkontrolle, Betriebsprüfung oder Honorierung genutzt werden. Eine Prüfung des Punktesystems in Modellbetrieben und anschließende Anpassung der Richtlinie ist geplant